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2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0931, von Gesellenbau bis Gesellschaft (juristisch) Öffnen
. Eigenlehner. ^Eigenlehner (s. d.). Gesellenbau, der Betrieb eines Bergwerks durch Gefellenschaft, s. Eigenlehner und Gesell. Gesellenvereine, die auf kath.-konfessioneller Grundlage und unter dem leitenden Eiufluß
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0933, von Gesellschaft (Photographische) bis Gesellschaft mit beschränkter Haftung Öffnen
931 Gesellschaft (Photographische) - Gesellschaft mit beschränkter Haftung wie bei andern Gemeinschaften. Wenn sich ein Ge- sellschafter im Konkurse befindet, haben die übrigen wegen ihrer auf das Gesellschaftsverhältnis sich be- ziehenden
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0643, von Gefährdeeid bis Gefahrentarif Öffnen
Haftung aus Verschulden der Gehilfen. (S. Delikt.) Umgekehrt gereicht es dem, welcher zur Rettung aus einer gegenwärtigen G. eine sonst für rechts- widrig erachtete Handlung vorgenommen hat, zur Entschuldigung, wenn er in Notwehr (s. d
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0934, Gesellschaft mit beschränkter Haftung Öffnen
932 Gesellschaft mit beschränkter Haftung zirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden. Die Anmeldung, welcher der Gesellschaftsvertrag, die Legitimation der Geschäftsführer, eine Liste der Gesellschafter und, wenn staatliche
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0823, Firma Öffnen
. einer Kommanditgesellschaft muß den Namen eines persönlich haftenden Gesell- schafters mit einem das Vorhandenfein einer Gesell- schaft andeutenden Zusätze enthalten. Die Namen anderer Personen als der persönlich haftenden Ge- sellschafter dürfen in die F
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0745, Handelsgesellschaften Öffnen
die Offene Handels- gesellschaft (s. d.), die Kommanditgesellschaft (s. d.), die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Aktien- gesellschaft (s. Attie und Aktiengesellschaft) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s. d.). Die letztern drei
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0753, von Handelsregister bis Handelssache Öffnen
oder Aus- schließung von Gesellschaftern, Ernennung von Liqui- datoren; bei der Kommanditgesellschaft auch die Ver- mögenseinlage jedes Kommanditisten; das Statut der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung, der Erwerbs
2% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0036, von Aktionsradius bis Alabama Öffnen
in Kraft ge- tretene Gesetz vom 20. April 1892 für Familien- gründungen (Zweck ist erleichterte Auseinandersetzung der Erben) und Unternehmungen ohne spekulativen Charakter die pasfendere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s. d., Bd.7
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0262, von Akte bis Aktie und Aktiengesellschaft Öffnen
, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Aktiengesellschaft, unterscheiden sich im wesentlichen voneinander durch die Art der Haftung ihrer Mitglieder. Bei der Aktiengesellschaft insbesondere beteiligen sich sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0666, von Gegensiegel bis Gegensprechen Öffnen
. und ihre Organisation gesetzlick zu regeln. Denn keine der gesetzlich normierten Gesell- schaftsformen paßt auf dieses eigenartige Institut. Das Princip der Gegenseitigkeit hat auch im Kreditwesen zunächst bei den Landschaften (s. d.) Anwendung
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0525, Kommanditist Öffnen
- tionenreaht Art. 598 aus diesen Gesckäften gleich einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter ver- pflichtet. Ein Kommanditist darf, wenn der Gesell- schaftsvertrag nicht etwas anderes bestimmt, ohne Genehmigung der andern Gesellschafter in den
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0035, von Ainmiller bis Aktie und Aktiengesellschaft Öffnen
. Das dritte Gesetz handelt von der Haftung der Direktoren oder derjenigen, welche in Prospekten u.s. w. als Direktoren bezeichnet werden, der Grün- der und der die Prospekte gutheißenden Sachver- ständigen für Schaden, welcher Zeichnern aus fal- scben
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0478, von Geschworenenversicherung bis Gesser Chan Öffnen
. Der große kath. Gesellen- verein zählte 1894 gegen 900 Zweigvereine mit über 100 000 Mitgliedern und über 200 eigenen Hospizen; davon entfallen auf: Länder Preußen, Baden, Württemberg..... Sachsen............... Bayern
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0608, von Inga bis Internationale Arbeiterkongresse Öffnen
, Versicherungseinrichtungen der Innungen für die Gesellen und Lehrlinge ihrer Mitglieder. Solche I. bestanden schon nach der preuß. Gewerbegesetzgebung von 1845, 1849 und 1854; sie wurden auch in der Reichsgewerbeordnung aufrecht erhalten und in dem Krankenkassengesetz dem